Wichtige Infos aus dem Kultusministerium zum Bereich VideokonferenzenVideokonferenzen sind ein sehr sensibles Thema und niemand möchte, dass Inhalte aus einer Videokonferenz den Kreis der TeilnehmerInnen verlassen.Bei sämtlichen Inhalten einer Videokonferenz handelt es sich um vertrauliche Daten.Ein Nichteinhalten dieser Bestimmungen verstößt gegen Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht. Bei Verstößen müssen ggf. rechtliche Schritte eingeleitet werden.(§ 201 StGB - Strafbarkeit des unbefugten Abhörens des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)